Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
- (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der BonnLAB UG mit Sitz in der Zingsheimstraße 2, 53225 Bonn, nachfolgend BonnLAB, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch BonnLAB keine Geltung. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn BonnLAB in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.
- (2) Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- (3) Die BonnLAB Mitgliedschaft / das Vertragsverhältnis kann nach Maßgabe dieser Bestimmungen grundsätzlich nicht übertragen werden. Eine Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte des Kunden aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Der Kunde darf ihm zur Verfügung gestellte Schlüsselkarten nicht Dritten zur Benutzung überlassen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- (1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von BonnLAB ist die Bereitstellung von Büroarbeitsflächen einschließlich Internetnutzung, der Bereitstellung von Meetingräumen.
- (2) Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Bei Verträgen mit flexiblen Arbeitsflächen kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsflächen gegeben werden. Preise und Konditionen der von BonnLAB angebotenen Dienstleistungen sind der jeweils gültigen Preisliste auf www.bonnlab.de zu entnehmen.
- (3) Die Arbeitsplätze sind grundsätzlich ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Internetzugang.
- (4) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
- (5) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BonnLAB. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt BonnLAB zur fristlosen Kündigung.
- (6) Flexible Arbeitsplätze sind am Ende jeden Nutzungstages vom Kunden komplett zu räumen und ggf. zu säubern.
§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
- (1) Zugang zu den Bürostandorten von BonnLAB wird dem Kunden, je nach den Bestimmungen des gewählten Vertrags, entweder nur innerhalb der Öffnungszeiten des jeweiligen Bürostandorts oder ganztägig gewährt.
- (2) Schuldhafter Zahlungsverzug des Kunden berechtigt BonnLAB zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist (siehe auch § 6 Abschnitt 10).
- (3) BonnLAB behält sich das Recht vor, Kunden im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen. Es gilt die jeweilige Hausordnung.
- (4) Als (Buchungs-, Zusatz-, Nutzungs-) Tag gilt der (angebrochene) Kalendertag des Check-ins des Kunden, unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages.
§ 4 Anmeldung der Kunden
- (1) BonnLAB betreibt die Webseite www.bonnlab.de mit der Möglichkeit von Onlinebuchungen. Kunden von BonnLAB, die einen Nutzervertrag online abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. BonnLAB behält sich eine Identitätsprüfung des Auftraggebers bzw. seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s) durch geeignete Maßnahmen (Vorlage des Personalausweises, Post Ident-Verfahren o.ä.), eine Bonitätsprüfung sowie die Stellung von Sicherheiten vor. Das erfolgreiche Absolvieren der Prüfung ist Voraussetzung für das Zustandekommen einer Vertragsbeziehung. Um die Sicherheit im Bürostandort zu gewährleisten, behält sich BonnLAB vor, beim Betreten des Standortes eine Identitätsprüfung des Kunden durchzuführen. Das nach der Anmeldung zugesandte Passwort hat der Kunde stets geheim zu halten. Das Passwort wird von BonnLAB nicht an Dritte weitergegeben. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber BonnLAB unverzüglich mitzuteilen, beziehungsweise diese in seinem Kundenaccount selbstständig zu ändern. Gegebenenfalls entstehende Kosten und/oder Schäden für ein Versäumnis trägt der Kunde.
- (2) Mit Vertragsschluss räumt der Kunde BonnLAB ein, ihn regelmäßig oder fallweise über Vorgänge rund um das Unternehmen zu informieren. Die Einwilligung hierzu kann von Seiten des Kunden jederzeit widerrufen werden. Die Nutzung etwaiger, durch BonnLAB angebotener Kommunikationsplattformen stehen dem Kunden frei. Für dort kommunizierte Inhalte übernimmt BonnLAB keine Verantwortung. BonnLAB behält sich vor, Kunden nach eigenem Ermessen von entsprechenden Angeboten auszuschließen.
§ 5 Vertragsschluss
- (1) Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit BonnLAB entsprechend den vom Kunden gewählten Verträgen zustande. Das Vertragsverhältnis wird – wenn nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- (2) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online – Buchungsverfahren. Bei der Onlinebuchung beauftragt der Kunde BonnLAB verbindlich mit Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“. Vor der Auftragserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
- (3) Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und BonnLAB kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch BonnLAB zustande. Diese kann schriftlich in Briefform oder per E–Mail erfolgen.
- (4) Zudem kann BonnLAB vom Kunden die Vorlage von handels-, gesellschafts-, gewerbs- und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist BonnLAB berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben. Lehnt BonnLAB einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten.
- (5) Der Kunde darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen von BonnLAB nur unter der im Vertrag angegebenen Firma ausüben. Eine Ausübung unter einem anderen Namen/Firmennamen ist – auch wenn die ausübenden Personen identisch sind – nur gestattet, wenn BonnLAB diesbezüglich eine schriftliche Zustimmung erteilt hat.
- (6) Der Kunde ist damit einverstanden, dass BonnLAB sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass BonnLAB diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B.: Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind. BonnLAB ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, hieran mitzuwirken.
- (7) BonnLAB stellt den Kunden technische Geräte sowie sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte und Einrichtungsgegenstände werden regelmäßig auf Ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und sonstigen Einrichtungsgegenständen, aber auch der Haussubstanz, ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.
- (8) Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien, insbesondere die deutschen Gesetze, auch im Datenverkehr über BonnLAB, zu respektieren und einzuhalten und Gesetzesverstöße an BonnLAB zu melden. Der Kunde allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
- (9) Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen, Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, die zu einem Schaden für BonnLAB führen, hat der Kunde BonnLAB diesen Schaden zu ersetzen und sie von Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 6 Vertrags- und Zahlungsmodalitäten, Kaution
- (1) Alle Preise von BonnLAB enthalten im laufenden Geschäftsjahr 2017 gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Preise/Konditionen auf www.bonnlab.de oder im jeweiligen Bürostandort. BonnLAB behält sich vor, Vertragskonditionen jährlich im Rahmen eines Inflationsausgleichs anzupassen. Als Indikator hierfür dient der vom Statistischen Bundesamt erstellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI).
- (2) Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar durch folgende Zahlungsmittel: SEPA-Lastschriftverfahren; Kreditkarten (MasterCard, VISA, American Express); Paypal. BonnLAB behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen nicht zu akzeptieren. Rechnungen können nicht berechnete Leistungen aus den Vormonaten enthalten.
- (3) Der Kunde ermächtigt BonnLAB widerruflich, Leistungsentgelte und eine eventuell vereinbarte Kaution nach Fälligkeit entweder von einem durch den Kunden zu benennendes Girokonto oder von einem Kreditkartenkonto einzuziehen. Er verpflichtet sich, soweit notwendig, BonnLAB ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat oder eine Kreditkarten-Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei Kreditkartenzahlung fungiert ggf. ein Drittunternehmen als Dienstleister für BonnLAB.
- (4) Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von 10 EUR pro Fall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- (5) Die Leistungsentgelte sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab dem 15. Kalendertag nach dem Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug. Im Verzugsfall ist BonnLAB berechtigt, gegenüber den Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (oder dem nachfolgenden Zinssatz) p. a. zu fordern. Falls BonnLAB in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen Schaden geltend zu machen.
- (6) Im Fall des Verzugseintritts ist BonnLAB berechtigt, die einzelnen Dienste bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu suspendieren und dem Vertragspartner die Nutzung des Bürostandorts sowie den Zutritt in dieses, wie auch ggf. sein Büro, zu untersagen. Die Suspendierung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten, insbesondere eines monatlichen Grundentgeltes, unberührt.
- (7) Der Kunde hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via Rücklastschrift). Erkennt BonnLAB die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet BonnLAB dem Kunden zu viel gezahlte Beträge. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für BonnLAB zu seinen Lasten (siehe hierzu § 6 Abschnitt 4) und BonnLAB ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
(8) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch BonnLAB anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht. BonnLAB ist berechtigt, mit und gegen fällige und nichtfällige Forderungen – unabhängig vom Rechtsgrund – aufzurechnen. - (9) Überschreiten die Gebühren eine Höhe von 250 EUR je Woche, ist BonnLAB berechtigt den Abrechnungsturnus auf wöchentliche Rechnungsstellung zu ändern oder eine Sicherheitskaution zu verlangen. Die Sicherheitskaution wird nicht verzinst.
- (10) Bei Ausgabe von Schlüsseln/Schlüsselkarten durch BonnLAB haftet der Kunde für darüber getätigte Einkäufe und Umsätze, sowie Schäden, etwa infolge unberechtigter Standortzutritte von Seiten Dritter. Der Verlust des Schlüssels / der Schlüsselkarte ist BonnLAB unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung für ggf. entstandenen Schaden trägt der Kunde bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung in voller Höhe. Verlorene Schlüsselkarten werden sofort gesperrt und eine neue Karte ausgegeben. Die Kosten hierfür betragen 10 EUR je Karte.
- (11) Eine Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsabschluss fällig. Laufende Beträge werden für die üblichen Leistungen gemäß jeweiliger Vertragsbeschreibung, unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme, erhoben und sind monatlich im Voraus zu zahlen.
- (12) Überschreitet der Kunde das in seinem Vertrag enthaltene Inklusivvolumen an Tagen, Stunden oder sonstigen Einheiten, erfolgt automatisch eine entsprechende Berechnung der jeweiligen Überschreitung gemäß vereinbarter Preisliste.
§ 8 Datenschutz
- Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes siehe gesonderte Datenschutzbestimmungen auf www.mobilesuite.de. Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen ebenfalls als akzeptiert.
§ 9 Kündigungen
- (1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Als Kündigungsdatum wird der letzte Tag des vereinbarten Vertragsverhältnisses oder der letzte Tag des Kalendermonats festgesetzt, wobei stets der spätere Termin Anwendung findet. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Erstattung etwaiger Guthaben oder deren Übertragung ist nicht möglich.
- (2) BonnLAB kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder eine vereinbarte Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig aufbringt. Ferner, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt und/oder die Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu straf-, ordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken nutzt und/oder die Rechte Dritter verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses) oder BonnLAB seitens des Vermieters die Erlaubnis zur Untervermietung in Bezug auf den einzelnen Kunden entzogen wird. Ferner, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstößt oder dem Kunden, einem seiner Rechtsvorgänger, einem seiner gesetzlichen Vertreter oder einem seiner leitenden Angestellten oder Mitarbeiter gegenüber bereits früher gekündigt worden ist. Ferner, wenn über das Vermögen des Vertragspartners das Insolenzverfahren eröffnet wird oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Vermieterpfandrecht finden Anwendung.
- (3) Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
- (4) Hat der Kunde Anlass für eine außerordentliche Kündigung gegeben, ist BonnLAB berechtigt, im Voraus getätigte Zahlungen einzubehalten, gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Kunden auszuschließen.
- (5) Sollte ein Vertrag nicht fristgerecht vor Vertragsende gekündigt werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch um seine jeweilige Laufzeit zu den vereinbarten Preisen.
§ 10 Vertragsdurchführung
- (1) Der Kunde ist verpflichtet, BonnLAB seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Kunden zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 24 Stunden vorher) angekündigt werden. Die Ankündigung ist dem Online-Kalender auf www.bonnlab.de zu entnehmen.
- (2) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
- (3) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch BonnLAB durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von BonnLAB ist der Kunde zur völligen, fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes, spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn BonnLAB auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch BonnLAB zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwaige, erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Kunden einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
- (4) BonnLAB darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Kunde das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.
- (5) BonnLAB haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerung der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von BonnLAB zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Maßnahmen.
- (6) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Leistungen von BonnLAB zu welchen er BonnLAB beauftragt hat und die über vertragliche Verpflichtungen hinausgehen, auch ohne vorherige Auftragsbestätigung anzuerkennen. BonnLAB ist berechtigt, sämtliche Vertragspflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen.
§ 11 Gewährleistung, Haftung
- (1) Der Kunde hat die Arbeitsflächen vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die angemieteten Arbeitsflächen, je nach gewähltem Vertrag, in einem Großraumbüro befinden können und in diesem Fall nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. BonnLAB übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand der jeweiligen Arbeitsflächen. Der Kunde erkennt an, dass sich die jeweils von ihm genutzte Arbeitsfläche einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
- (2) Dem Kunden ist bekannt, dass im Hause in absehbarer Zeit umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Der Kunde erklärt bereits jetzt die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern BonnLAB diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dem Kunden ist ferner bekannt, dass infolge der umfangreichen Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten Einschränkungen der Internetnutzung nicht ausgeschlossen sind. Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche des Kunden sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- (3) In allen Fällen, in denen BonnLAB im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet BonnLAB nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, BonnLAB fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- (4) BonnLAB übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass wettbewerbs-, urheber-, marken-, daten- oder sonstige rechtliche Verstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung mit BonnLAB unterbleiben. Sofern BonnLAB von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde BonnLAB von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt BonnLAB die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass BonnLAB von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
- (5) Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schränke, Schubladen o.ä ist der Kunde selbst verantwortlich. BonnLAB haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderoben wird keine Haftung übernommen.
(6) Der Kunde stimmt ausdrücklich und insbesondere zu, auf Ansprüche und/oder Schadensersatz für jegliche unmittelbaren, mittelbaren, besondere, Folgeschäden oder Strafzuschläge, unter anderem Geschäfts-, Umsatz-, Gewinn- oder Datenverluste, zu verzichten und diese nicht zu erheben, welche auf diesen Vertrag, auf eine Nichterbringung der vorgesehenen Leistungen, auf einen Fehler oder eine Unterlassung diesbezüglich, auf eine Nichterbringungen der Kurierdienste zur pünktlichen oder sonstigen Lieferung von Dingen (z.B Briefe, Pakete) oder auf eine Unterbrechung dieser Leistungen zurückzuführen sind.
§ 12 Beendigung des Nutzungsverhältnisses
- (1) Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt und somit unverschmutzt an BonnLAB zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind BonnLAB vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen. Sofern nicht vom Kunden vorgenommen, wird für die Endreinigung und ggf. notwendige Instandsetzung einer Arbeitsfläche und/oder Büros eine pauschale Gebühr in Höhe von 50 EUR berechnet.
- (2) Der Kunde hat bei entsprechender Aufforderung sämtliche Schlüssel/Schlüsselkarten an BonnLAB zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann BonnLAB die Arbeitsflächen zugänglich machen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände oder Unterlagen kann BonnLAB auf Kosten des Kunden einlagern oder entfernen, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurück zu geben. BonnLAB behält sich vor, für den Kunden angenommene Postsendungen nach einer Frist von vier Wochen ab Vertragsende zu entsorgen, wenn diese bis dahin nicht abgeholt oder eine gültige Nachsendeadresse benannt wurde. Etwaige Kosten für die Entsorgung der Postsendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- (3) Gibt der Kunde die Arbeitsfläche nicht rechtzeitig heraus, haftet er BonnLAB für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen, in jedem Fall die Höhe einer monatlichen für diesen Arbeitsplatz erzielten Gebühr.
§ 13 Änderung der AGB
- BonnLAB ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und AGB mit einer Frist von 14 Tagen (vierzehn) im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail bekanntgegeben. BonnLAB verwendet hierzu die im Kundenaccount hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden, welche im Anmeldeprozess als gültig und erreichbar verifiziert wurde. Mit Nutzung der E-Mail-Benachrichtigung wird die Schriftform gewahrt. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen (stillschweigende Vereinbarung). Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Im Falle des Widerspruchs durch den Kunden wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst.
§ 14 Hausordnung, Öffnungszeiten, Sonstiges
- (1) BonnLAB ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung, zu verändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtung der Kunden zumutbar sind.
- (2) BonnLAB informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot des Bürostandorts. Die Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar – verlängert oder verkürzt werden, z.B im Falle von Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. BonnLAB wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.
- (3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten sowie die Hausordnung zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstöße können BonnLAB berechtigen, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche , fristlose Kündigung auszusprechen. BonnLAB bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.
§ 15 Veranstaltungen / Konferenzen
- (1) Für Veranstaltungen und Konferenzraumbuchungen gelten separate Geschäftsbedingungen, die jederzeit auf der Unternehmens-Webseite einsehbar sind.
§ 16 Schlussbestimmungen
- (1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (2) Der Kunde erteilt BonnLAB die Erlaubnis, ihn in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenzkunde zu nennen.
- (3) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Alle Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, auch wenn die BonnLAB ihrer Anwendbarkeit nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien das Ersetzen der alten Regelung durch das neue Gesetz bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.
- (4) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit BonnLAB geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
- (5) Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand unter Ausschluss von UN-Kaufrecht ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bonn.
Stand: 1. Oktober 2016
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